Vermietung von Layher Flachdachabsturzsicherung / Flachdachrandischerung

Mietstation am Standort Paderborn

Flachdachabsturzsicherungen / Flachdachrandsicherungen dienen zur ordnungsgemäßen Absicherung Ihrer Baustelle nach den Sicherheitsregeln der Bau- und Berufsgenossenschaft. Sie bieten somit optimalen Personenschutz, um die Mitarbeiter auf dem Dach selbst vor dem Herabfallen zu schützen.

1. Flachdach-Seitenschutz:

Nach DGUV 38 ist an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern mit einer Absturzhöhe von mehr als 3 m eine Absturzsicherung erforderlich. Das Flachdachgeländer erfüllt diese Voraussetzungen bei der Absicherung von Flachdächern.

  • Einfache Handhabung
  • Pfostenabstand bis 3,07 m
  • Öffnungen mit 0,73 m oder 1,09 m für Schrägaufzüge, Schuttrutschen u. a.
  • Einzelne Ausleger nach und nach anhebbar, um Dachfolie durchzurollen

2. Brüstungsklammer:

Nach DGUV 38 ist an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Zwischendecken – mit einer Absturzhöhe von mehr als 2,00 m – eine Absturzsicherung erforderlich. Die Layher Brüstungsklammer erfüllt diese Forderungen bei der Absicherung an Betondecken bzw. Attiken von 16 – 33 cm Höhe und an Flachdächern.

  • Der Rückenschutz wird nach gültigen Vorschriften aus Rohr / Kupplung, Modul- oder Rahmengerüst gebaut.
  • Die Feldweiten sind frei wählbar, max. 3,07 m lang.
  • Einbau an Decken und Attika möglich
  • Beim Einbau an Decken sind Bordbretter vorzusehen, der Vertikalholm ist über die Spindel zu stecken.
  • Beim Einbau an der Attika sind keine Bordbretter notwendig, der Vertikalholm ist über den Rohrverbinder zu stecken.

 

Für die Vermietung der Absturzsicherungen gelten unsere 

AGB Fahrgerüstvermietung

Zusatz AGB Fahrgerüstvermietung: Verbraucherschlichtungsverfahren 
DAS HÖHENWERK GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.